§1 STVO Zulassung
- Zum Bewegen eines Fahrzeuges ist ein dafür entsprechender Führerschein notwendig.
- Ab einer achten Person im Fahrzeug, wird ein Personenbeförderungsschein benötigt.
- Das Bewegen von mehr als einem Anhänger bei einem LKW ist untersagt, entsprechende Sondergenehmigungen können bei der Polizei beantragt werden.
- Auf den Straßen von Lakeside Island dürfen nur straßenfähige und zugelassene Fahrzeuge genutzt werden.
(Fahrzeuge aus dem Custom-Shop und den Rennshops sowie Go-Karts sind nicht für die Straße zugelassen.) - Das Fahren mit dem Hoverboard und dem Fahrrad ist auf dem Highway verboten.
§2 STVO Sicherheit
- Jeder Fahrzeugführer ist dafür verantworlich, dass aussreichend Erstehilfemittel und Werkzeugkästen mitgeführt werden.
- Jeder Motorradfahrer ist dazu angehalten entsprechende Schutzkleidung zu tragen (Helm).
- Fahren unter Alkohol oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet (max. 0,3 Promille).
- Jeder Verkehrsteilnehmer ist dazu angehalten sein KFZ so zu steuern, dass kein anderer Teilnehmer gefährdet wird.
- Mit Einbruch der Dunkelheit ist das Licht einzuschalten.
- Bei einem Unfall ist dafür Sorge zu tragen, dass für alle Beteiligten keine weitere Gefahr herrscht.
§3 STVO Höchstgeschwindigkeit
- Die Höchstgeschwindigkeit innerorts beträgt 50 km/h.
- Die Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 100 km/h.
- Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Highway beträgt 120 km/h.
§4 STVO Parkordnung und Allgemeines
- Es gilt das Rechtsfahrgebot.
- Es darf nur auf die dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
- Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten steht, der parkt.
- Garagenausfahrten haben frei zu bleiben und dürfen nicht zugeparkt werden.
§5 STVO Flugobjekte
- Zum Bedienen eines Fluggerätes ist ein dafür entsprechender Flugschein notwendig.
- Flugobjekte dürfen nur auf dafür vorgesehene Landezonen, sprich, Landebahnen oder Helipads gelandet werden.
- Wer ein Fluggerät auf einer nicht dafür vorgesehen Fläche landen möchte, muss eine Landeerlaubnis beantragen.
- Das Fortbewegen eines Flugzeuges ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen resp. Taxiways und Runways gestattet.
- Die Mindestflughöhe über Städten beträgt 250m, ausserhalb von Städtlichen Zonen existiert keine Mindestflughöhe.
- Auf den Taxiways gilt ein Mindestabstand zum vorderen Flugzeug von 20m.
- In der Luft ist ein Mindestabstand von mindestens 30m einzuhalten.
- Eine gefährliche Flugweise kann nur dann bestraft werden, wenn der Pilot andere Luftverkehrsteilnehmer oder Passagiere gefährdet.
- Innerhalb von Fraktionen sind Flugweisen bei speziellen Situationen intern geregelt.
- Zu Beachten sind Flugverbotszonen.